Jeder von uns konsumiert täglich Lebensmittel. Oft sind diese abgepackt und so mancher wundert sich über die merkwürdigen Codes, die man auch Europanummern nennt. Sie sind in vielen Produkten enthalten. Einige stehen im Verdacht ADHS-auslösend zu sein oder sonstige schlechte Folgen zu haben? Was verbirgt sich also hinter diesen E-Nummern? Das alles und noch mehr erfährst Du in diesem Artikel...
Krebserzeugende Wirkungen, Verhaltensstörungen, Konzentrationsschwächen - All das kann von sogenannten E-Nummern ausgelöst werden, aber was sind eigentlich die so häufig erwähnten E-Nummern?
Was sind E-Nummern?
In der europäischen Union dienen E-Nummern zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Solche Lebensmittelzusatzstoffe haben ihren Nutzen darin, dass sie die Beschaffenheit, Eigenschaften oder Wirkungen der Lebensmittel verändern. Daher werden sie in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Farbstoffe verändern beispielsweise die äußere Erscheinung des Nahrungsmittels, Verdickungsmittel die Beschaffenheit und Konservierungsmittel die Haltbarkeit, also die Eigenschaft.
E-Nummern sind Codes hinter denen jeweils ein Zusatzstoff steht. Diese sind momentan im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und in der Zusatzstoffverkehrsverordnung geregelt. Normalerweise sind diese Listen sogenannte Positivlisten. Das bedeutet, dass die Verwendung grundlegend nicht gestattet ist, es sei denn, es wird ausdrücklich genannt, dass es erlaubt ist.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Süßungsmitteln, Zusatzstoffen und Farbstoffen, jedoch ist die Kategorie der "anderen Zusatzstoffe" mit Abstand die größte. Zu dieser Kategorie gehören:
Wann wird ein Stoff zugelassen?
Es gibt momentan 316 als Zusatzstoff deklarierte Stoffe, welche durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zugelassen sind. Die Stoffe dürfen theoretisch nur als zugelassen gelten, wenn der Stoff nachweislich unbedenklich für die Gesundheit ist.
Außerdem wichtige Faktoren, die die Zulassung von Zusatzstoffen beeinflussen sind die Technologische Notwendigkeit und die gegebene Verbrauchersicherheit, dass eben diese nicht getäuscht werden.
Kennzeichnung und Ausnahmen
Zusatzstoffe müssen normalerweise im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dies kann aber nur bei verpackten Nahrungsmitteln gelten. Bei losen Lebensmitteln muss dann ein Schild neben ihm darauf aufmerksam machen, welche Stoffe zusätzlich enthalten sind.
Allerdings gibt es auch manche Ausnahmen, bei denen keine E-Nummern auf der Produktverpackung gekennzeichnet wird. PVPP (Polyvynilpolipyrodillon) wird unter anderem auch in Bier eingesetzt und muss nicht mehr gelistet sein. PVPP ist dafür da, dass das Bier nicht so trüb ist, alle Schwebstoffe verschwinden und man letztendlich ein klares Braugetränk hat.
E-Nummern meiden? So geht's...
Zunächst einmal solltest Du bei einem Produkt auch auf die Inhaltsstoffe achten. Des Weiteren kann es hilfreich sein, wenn Du auf sogenannte E-Nummer-Apps zurückgreifst, dort wird dir dann meist ausführlich aufgelistet, welche E-Nummern bedenklich sind und nur mit Vorsicht konsumiert werden sollten. Auch kannst Du auf Lebensmittel mit Bio-Siegel der Europäischen Union zurückgreifen, da in ihnen weniger Inhaltsstoffe mit E-Nummern enthalten sind als in konventionellen Produkten. In unverarbeiteten Produkten kann man so wie so sicher sein, dass keine gesundheitsbedenklichen E-Nummern enthalten sind.
Welche E-Nummern meiden?
Es gibt einige E-Nummern, die Du meiden solltest, da sie im Verdacht stehen, dass sie Auslöser verschiedener Krankheiten zu sein. Generell sind viele E-Nummern bedenklich, sind aber trotzdem zugelassen. Hier stellen wir dir einige der E-Nummern vor, die Du versuchen solltest zu meiden.
E 102 - Tartrazin
Tartrazin kann man in Senf, Schmelzkäse, Puddingpulver, Süßigkeiten und Getränken finden. Es ist ein künstlich hergestellter Farbstoff gelblicher Farbe, welcher ein sehr hohes Allergiepotenzial besitzt. Insbesondere Menschen, die auf Aspirin oder Benzoensäure allergisch reagieren, sollten davon Abstand halten. Personen, die unter Asthma oder Neurodermitis leiden, sind auch gefährdet.
Tartrazin kann Atembeschwerden, Hautausschläge, Minderung des Sehvermögens und Aufmerksamkeitssstörungen bei Kindern hervorrufen und sollte deshalb gemieden werden. In anderen Ländern wie Norwegen wurde der Zusatzstoff E 102 (Tartrazin) bereits ausdrücklich verboten. Deutschland und Österreich haben das Verbot durch die Gesetzesangleichung aufgehoben. Es wird allerdings immer noch davon abgeraten größere Mengen zu verzehren.
E 104 - Chinolingelb
Chinolingelb kommt vor Allem in Götterspeise, Räucherfisch, Kaugummi und Obstwein vor und sollte aufgrund der vermuteten krebserzeugenden Eigenschaften nicht konsumiert werden. E 104 darf aber eh nur noch in den vier eben genannten Lebensmitteln zugesetzt werden, in anderen Lebensmitteln ist der gelbe Farbstoff nämlich schon verboten. In den USA, Japan und Norwegen ist diese E-Nummer bereits verboten. Nicht nur das Risiko der Krebserkrankung wird durch die Konsumierung erhöht, sondern auch das Risiko einer Aufmerksamkeitsstörung bei Kindern und die Verschlimmerung oder Erzeugung von Allergien.
E 150C - Ammoniak-Zuckerkulör
Ammoniak-Zuckerkulör findet man in Cola, Whiskey oder Senfsoßen. Es ist dafür zuständig, dass solche Lebensmittel ihre typische bräunliche Farbe erhalten. Jedoch ist E 150C nicht unbedenklich, denn es führt in Tierversuchen zu Krämpfen und Beeinträchtigungen des Immunsystems. In den USA steht der Farbstoff des Weiteren unter Verdacht krebsauslösend zu sein. Verbraucherzentralen empfehlen den Genuss einzuschränken und wenn, dann nur in Maßen zu konsumieren.